Choleragefahr - Kundmachung - Neusatz
Zusammenfassung
Regelungen und Bestimmungen um die Cholera-Gefahr möglichst einzudämmen: Reinhaltung von Wohnungen und Höfen, regelmäßige Reinigung der Trottoire, Reinheit der Aborte und Senkgruben, Umgang mit Haushaltsabfällen und offenen Brunnen, Vorsichtmaßnahmen bei Lebensmitteln, Fleischhauer und Verkäufer von anderen Lebensmitteln dürfen zur Packung immer nur ganz reines Papier benützen - Nichteinhalten der Verfügungen werden bestraft - Freistadt Ujvidék, am 28. September 1914 - Ferdinand Payerle, Oberstadthauptmann - Zahl 7862/1914. Stadthptm.
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Datum
1914
Lage
Novi Sad, 45.25167, 19.83694
Quelle
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
Copyright-info
Public Domain Mark 1.0