Ausgangsverbot für Zivilpersonen - Mehldiebstahl - Bekanntmachung - Wehlau

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"Es sind Zivilpersonen betroffen worden, welche Mehl und andere Waren gestohlen und fortgetragen haben. Im Wiederholungsfalle werden diese Personen auf der Stelle erschossen werden." - Ausgabe von Mehl durch die russische Militärverwaltung - Zeitangabe - "In dieser Nacht sind an zwei Stellen die russischen Telephonleitungen zerschnitten worden. Für die Sicherheit dieser Leitungen sind die betreffenden Hauseigentümer verantwortlich. Täter sowie die betreffenden Hauseigentümer werden streng bestraft. Allen Zivilpersonen mit Ausnahme derjenigen, welche Lebensmittel auf Bescheinigung einholen, ist der Aufenthalt in den Straßen der Stadt unbedingt verboten." - Die Militärverwaltung des Kaiserlich Russischen Heeres. Im Auftrage: Der Bürgermeister. Richard Scheffler (gedruckt) - Wehlau, den 9. September 1914

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1914
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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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