Erzeugung und Inverkehrsetzung von Brot und Gebäck - Verordnung - Wien
Summary
Verordnung vom 30. Jänner 1915 der für die Dauer des Kriegszustandes verursachten außerordentlichen Verhältnisse - Bestimmungen für die Verwendung von Mehl, Mengenverhältnisse, Verwendung von Zusätzen - Verpflichtungen für Bäcker, Händler und Brotverkäufer - Festsetzung des Verkaufspreises - Erzeugung von Kleingebäck - Kontrolle der Auflagen - Übertretungen werden bestraft - Gezeichnet von Heinold, Schuster, Zenker und Engel - Im Anschluss Anmerkung Verordnung des Handelsministers im Einvernehmen mit dem Minister des Ackerbaues und des Inneren vom 28. November 1914
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Date
1914
Location
austria
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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Public Domain Mark 1.0