Landsturmlegitimation - Bekanntmachung - Prag - Mehrsprachiges Plakat
Summary
"Č. j. 3661 Praes." - "Vyhláška" - "Die in den Jahren 1878 bis einschließlich 1890 geborenen und mit der h. ä. Kundmachung vom 22. October 1914 zur Musterung einberufenen Landsturmpflichtigen, welche zur Zeit ihrer letzten Stellung in einer Gemeinde ausserhalb Prags heimatzuständig waren, jedoch später das Heimatrecht in Prag erworben haben und daselbst gegenwärtig wohnen, werden in ihrem eigenen Interesse aufgefordert, sich in der Zeit vom 1. November bis einschliesslich 5. November l. J. mit ihren Dokumenten (Heimatsschein, Tauf- oder Geburtsschein, Arbeits- oder Dienstbotenbuch etc.) bei dem Magistrate der kgl. Hauptstadt Prag zu melden, um da ein Landsturmlegitimationsblatt zu erhalten, und zwar: [...]" - Liste mit Meldestellen - "Magistrát král. hlav. města Prahy, dne 28. října 1914. Starosta: Dr. K. Groš."
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