Mehl- und Brotkarten-Ausgabe - Durchführungsvorschrift - Wien
Summary
Von "11. April 1915 an Mehl und Brot entgeltlich an Verbraucher nur gegen amtliche Ausweiskarten" - "Zweck dieser Ausweiskarten ist, zu verhüten, daß Einzelne zum Schaden der Anderen mehr kaufen, als sie brauchen." - Details und Bestimmungen zum Bezug der Karten, deren Ausfolgung, Mengenbestimmungen etc. - Ausweiskarten sind nicht übertragbar - Übertretungen dieser Vorschrift werden bestraft - Wien, im April 1915 - Vom Magistrate der k.k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, als politischer Behörde I. Instanz - M.-D. 2580/1915.
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Date
1915
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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