Sicherstellung der Ernte- und Feldbestellungsarbeiten - Verordnung - Wien
Summary
Einrichtung von Erntekommissionen durch den Gemeindevorsteher in jeder Gemeinde - Zusammensetzung, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Kommission - Mitgliedschaft ehrenamtlich - Organisation der Landhilfe - Pflicht jeder Person, Erntearbeit zu leisten - Ausnahmen - Arbeit unentgeltlich - Regelung eventueller Vergütung - Beistellungspflicht von Zugkräften und Geräten – Nichtbefolgung der Verordnung wird bestraft - Verordnung des Ackerbauministers im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern vom 5. August 1914, R.-G.-Bl. Nr. 200 - Heinold und Zenker
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Date
1914
Location
austria
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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