Verbot der Beleuchtung von Begräbnisstätten - Verlautbarung - Wien
Summary
"Für die Dauer der durch den Krieg verursachten außerordentlichen Verhältnisse ist jede Art der Beleuchtung von Gräbern und Grüften auf Friedhöfen verboten." - Wien, am 25. Oktober 1916 - Vom Wiener Magistrate, als politischer Behörde I. Instanz
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Date
1916
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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