Versorgung mit Gertreide und Mehl - Kundmachung - Laibach - Mehrsprachiges Plakat

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"Kundmachung vom 24. Februar 1915, betreffend die Sicherung der Versorgung mit Getreide und Mehl." - "Die Absicht unserer Feinde, uns auszuhungern muß unter allen Umständen vereitelt werden. Zu diesem Zwecke wurden mit der heute im Reichsgesetzblatte veröffentlichten Kaiserlichen Verordnung Maßregeln getroffen, die unsere Versorgug mit Getreide und Mehl bis zur nächsten Ernte sicherstellen. Durch diese Kaiserliche Verordnung werden die gesamten Vorräte an Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Mais) sowie die Mahlprodukte aller Art (mehl, Grieß, Rollgerste u dgl.) mit Ausnahme von Kleie, allein oder gemischt, gedroschen oder ungedroschen, soweit sie sich nicht im Besitze des Staates oder der Militärverwaltung befinden, mit dem heutigen Tage bis auf witeres unter Sperre gelegt. Von heute an dürfen die gesperrten Vorräte ohne behördliche Bewilligung weder verarbeitet, verbraucht oder verfüttert, noch veräußert werden. Zur Deckung des dringenden Bedarfes sind in der erwähnten Kaiserlichen Verordnung antsprechende Ausnahmen vorgesehen. [...]" - Der k. k. Statthalter (landespräsident): - Text der Verordnung

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Date

1915
place

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austria
create

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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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Public Domain Mark 1.0

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