Wassersteuer - Kundmachung - Czernowitz
Summary
Verordnung vom kaiserlich-russischen Militärkommando - Ab 1./14. September 1916 sollen Abgaben für Wassersteuer beim Steueramt gezahlt werden - Die Zahlungen sollen immer ein Monat im Voraus erfolgen - Die Summe der Abgaben beruht auf dem Hauseinkommen im Jahr 1914 - Bei Befehlsverweigerung strenge Strafmaßnahmen - Czernowitz, August 1916 - Stadtpräsident Mikuli
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Date
1914
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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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