Getreidevorräte besorgen - Warnung - Klausenburg - In ungarischer Sprache
Summary
Landwirtschaftliche Produzenten sollen den für ihren Haushalt bis zum 15. August 1916 nötigen Vorrat an Weizen, Roggen, Halbfrucht, Gerste und Hafer behalten - Diejenigen, die selbst nicht Landwirte sind, sollen sich den nötigen Vorrat anschaffen, weil sie dazu nur bis zum 15. September 1915 berechtigt sind - Es ist fraglich, ob das Komitat jeden mit Getreide versorgen kann - Kolozsvár, 11. August 1915 - gez. Csiszár, Komitatsobernotar - 12612-1915.
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Date
1915
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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