Stadtreinigungsamt der Residenzhauptstadt Budapest - Kundmachung - Budapest - In ungarischer Sprache
Summary
Der Verteidigungsminister verpflichtet das Stadtreinigungsamt der Residenzhauptstadt, dass es seinen Betrieb aufrechthält - Alle Mitarbeiter des Stadtreinigungsamtes, welche zum Kriegsdienst verpflichtet werden können, müssen bis zu weiteren Anweisungen in ihrem Arbeitsverhältnis bleiben und können ihren Dienst nicht verweigern - Angestellte des Stadtreinigungsamtes sind der Disziplinarmacht unterordnet - Sanktionen bei Nichteinhaltung - Budapest, April 1915 - Henrik Jedovszky, Kapitän - Alfréd Balló, Direktor des Stadtreinigungsamtes - 802/1915
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Date
1915
Source
Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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