Über die Mehlverteilung - Kundmachung - Györ - In ungarischer Sprache

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Bewohner der Stadt dürfen in jedem Geschäft Mehl kaufen, aber nur soviel sie für zwei Wochen benötigen - Niemand darf mehr als 3,5 kg pro Kopf für zwei Wochen in Anspruch nehmen - Über den Kauf muss eine Bestätigung ausgestellt werden - Wer in mehreren Geschäften mehr als erlaubt einkauft, wird aus der Mehlversorgung vollkommen ausgeschlossen - Händler sind nicht verpflichtet, unbekannte Personen zu bedienen, solange diese sich nicht ausweisen - Brot nd Gebäck dürfen ohne jegliche Bestätigung gekauft werden - Preislisten für Mehl, Brot und Gebäck - Aus der Sitzung des Rates der Munizipialstadt Györ am 2. Oktober 1915 - Mátyás Farkas Bürgermeister - 6231./1915.

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1915
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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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