Verkauf und Meldung von Getreide und Hülsenfrüchten - Kundmachung - Neusatz - Mehrsprachiges Plakat

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Von 1. November bis 25. Dezember darf Weizen, Roggen, Halbfrucht, Gerste, Hafer, sowie Fisolen, Erbsen und Linsen nur an die "Kriegs-Produkten Aktiengesellschaft" verkauft werden - Verkauf zu den Maximalpreisen - Anmeldung der Vorräte und des Eigenbedarfs von 25. bis 28. November - Nicht angemeldete Vorräte sind als requiriert zu betrachten - Nichtanmeldung, Verbergen oder Verheimlichen wird streng bestraft - Freistadt Ujvidék, am 4. November 1915 - Profuma Béla, Bürgermeister - Zahl: 32887./Pol. 1915

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1915
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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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