Verordnung zum Schutze der heranwachsenden Jugend - Klagenfurt - In slowenischer Sprache

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Kundmachung des k.k. Landespräsidenten für Kärnten vom 28. August 1916, Z. 17.285 - K.u.k. Heeresgruppenkommando Generaloberst Erzherzog Eugen - Zu Nr. 33.278/16 - Auflistung der Verbote zum Schutze der Jugend - So ist u.a. das Tabakrauchen, Besuch von Gast- und Schankwirtschaften ohne erwachsene Begleitung, das beschäftigungslose Herumtreiben, Besuch von Spielhallen und Varietes oder der Kauf von unnützen Luxusgegenständen oder Spielwaren verboten - Übertretungen werden bestraft - Der k.k. Landespräsident Lodron

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1916
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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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