Angehörige von Knechten - Kundmachung - Kaschau - In ungarischer Sprache

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Unter Knechten wurde der irrtümliche Glaube verbreitet, dass Angehörige von eingerückten Knechten die Löhne der Knechte weiterhin beziehen dürfen und außerdem staatliche Beihilfe erhalten werden - Landwirte sind nicht verpflichtet, die Familien ihrer Knechte zu erhalten und Beihilfe bekommen nur diejenigen, die über kein ständiges Einkommen verfügen und sich selbst nicht erhalten können - Kassa, 21. August 1914 - Dr. Endre Puky, Vizegespan - 11277.1914.

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1914
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Österreichische Nationalbibliothek - Austrian National Library
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